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Gegen Vorzeigung dieses Ausweises erhfilt der Inhaber eine Erméissigung von 50 °/0 fiir zehnmaligen Eintritt zur Ausstelluqg.

Unabhiingig hiervon sind eine weitere Anzahl ausnahmsweiscr Vergiinstigungen vorgesehen. Der Inhaber dieser Karte erhéilt Sondererméissigungen in Hotels jedeu Ranges und Eintrittskarten zu besouders giinstigen Bedingungen in Theater, Museen, die staatlichen Schlésser usw... Es werden auch Erméssigungen vou verschiedener Héihe bei den Luftfahrtgesellschaften, Schiflahrtslinien und ausléindischeu Eisenbahnen gewéihrt. Alle Einzel- heiten werden den Interessenten noch dutch das Geueralkommissariat der Ausstellung, die Reise- biiros und die amtlichen Vertretungen im Ausland bekanntgegeben.

Die Ausweiskarte berechtigt ihren Inhaber ausschliesslich nut zum Genuss der durch sic vorge- sehenen Erméissigungen.

Sie entbindet den Inhaber keinesfalls von den gesetzlichen EiI1reise- uud Aufeuthaltsbedingungen fiir Auslinder.

Der Besitz der Karte gestattet dem ausliindischen Besucher unter keinem Vorwand sich in Frankreich niederzulassen, sei es als Kaufmann, sei es als Gewerbetreibender, und dementsprechend um die Ausstellung einer " Atbteiskarte " einzukommen.

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