Gegen Vorzeigung dieses Ausweises erhält der Inhaber eine Ermässigung von 50 % für zehnmaligen Eintritt zur Ausstellung. Unabhängig hiervon sind eine weitere Anzahl ausnahmsweiser Vergünstigungen vorgesehen. Der Inhaber dieser Karte erhält Sonderermässigungen in Hotels jeden Ranges und Eintrittskarten zu besonders günstigen Bedingungen in Theater, Museen, die staatlichen Schlösser usw... Es werden auch Ermässigungen von verschiedener Höhe bei den Luftfahrtgesellschaften, Schiffahrtslinien und ausländischen Eisenbahnen gewährt. Alle Einzel- heiten werden den Interessenten noch durch das Generalkommissariat der Ausstellung, die Reise- büros und die amtlichen Vertretungen im Ausland bekanntgegeben. Die Ausweiskarte berechtigt ihren Inhaber ausschliesslich nur zum Genuss der durch sie vorge- sehenen Ermässigungen. Sie entbindet den Inhaber keinesfalls von den gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Ausländer. Der Besitz der Karte gestattet dem ausländischen Besucher unter keinem Vorwand sich in Frankreich niederzulassen, sei es als Kaufmann, sei es als Gewerbetreibender, und dementsprechend um die Ausstellung einer “Arbteiskarte” einzukommen.